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Ehrenamt

Betreuungsverein Vogtland e.V.

Ehrenamt

Sie möchten anderen in schwierigen Lebenssituationen helfen und einer wichtigen und wertvollen ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen? Dann sprechen Sie bei uns im Verein vor und werden Mitglied im Team unserer ehrenamtlichen Betreuer.

Zu Ihren ehrenamtlichen Aufgaben können (müssen nicht) gehören ob im eigenen Haushalt oder in Heimen:

  • die Vermittlung z.B. zwischen Behörden/Ärzten/Pflegepersonal und Betreutem
  • die Organisation z.B. von Behörden- oder Arztterminen
  • die Antragstellung bei Behörden und Ämtern (Rente, Sozialhilfe etc.)
  • die Vermögensverwaltung (Überweisungen, Kontoführung, Geldauszahlungen etc.)
  • die allgemeine Beratung und Unterstützung bei Alltagsproblemen
  • die Funktion als Ansprechpartner/Kontaktperson (Zuhören, sich Zeit nehmen, etc.)

Für Ihre Aufwendungen wie Telefon- und Fahrtkosten, Porto- und Kopiergebühren können Sie gemäß § 1878 BGB entweder eine Aufwandsentschädigung von 425,00 Euro/Jahr geltend machen oder

  • jede einzelne Aufwendung mit Belegen abrechnen.

Mit der Bestellung zum ehrenamtlichen Betreuer besteht automatisch ein Versicherungsschutz bezüglich

          • Haftpflichtschäden (für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) und
          • Unfallschäden (bei Personen/Körperschaden, z.B. für Wegeunfälle).
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          • Es ist ein wichtiges Ziel des Betreuungsrechts, ehrenamtliche Betreuer bei der Erfüllung ihrer anspruchsvollen Tätigkeit nicht allein zu lassen, sondern ihnen ein zuverlässiges System der Begleitung, Beratung und Hilfe zu bieten. Eine wichtige Rolle bei der Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern kommt dem Betreuungsvereinen zu. Das neue Betreuungsrecht, das seit dem 1. Januar 2023 gilt, führt für ehrenamtliche Betreuer die Möglichkeit ein, mit einem anerkannten Betreuungsverein eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung abzuschließen.Ehrenamtliche Betreuer, die keine familiären Beziehungen oder persönlichen Bindungen zum Betreuten haben,dürfen in der Regel nur bestellt werden, wenn sie eine solche Vereinbarung nachweisen. Für ehrenamtliche Betreuer mit familiärer Beziehung oder persönlicherBindung zur betreuten Person ist der Abschluss einer solchen Vereinbarung möglich.Sollten Sie den Abschluss einer solchen Vereinbarung wünschen, kommen Sie auf uns zu. Wir unterstützen Sie gerne!

Wegweiser für ehrenamtliche Betreuer

Quelle:
publikationen.sachsen.de
PDF-Link