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RECHTLICHE BETREUUNG
MIT DEM SOZIALEN PLUS

Der Betreuungsverein setzt das Betreuungsrecht um und gewährt die notwendige Hilfe, um die Eigenverantwortlichkeit in größtmöglichem Umfang wahren.
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VOLLMACHTEN &
VERFÜGUNGEN

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind wichtige Voraussetzungen dafür, um eine gesetzliche Betreuung im Ernstfall zu vermeiden.
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PUBLIKATIONEN

Hier findet man aktuelle Formulare, Broschüren und Gesetzestexte zum Thema Betreuung.
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Willkommen

Betreuungsverein Vogtland e.V.

Unser Verein als Verein für rechtliche Betreuungen wurde am 27. März 1995 auf Initiative des VDK, des Blindenverbands und Schwerhörigenvereins Reichenbach im Vogtland gegründet. Im September 1995 erhielt der Betreuungsverein Vogtland e. V. seine Anerkennung auf Grundlage des § 14 BtOG.

Der Verein konzentriert sich in seiner Tätigkeit auf das gesamte Vogtland.

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Unsere Büros

Büro Reichenbach

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Fritz-Ebert-Straße 25
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08468 Reichenbach
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Tel: 03765/711577
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Fax: 03765/711576

Büro Plauen

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Schloßstraße 34
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08523 Plauen
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Tel: 03741/2800767
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Fax: 03741/2800769

Betreuungsverein Vogtland e.V.

Unser Verein

Anerkannter Betreuungsverein

Seit dem 1. Januar 1992 gibt es in Deutschland für Erwachsene keine Entmündigungen, Vormundschaften und Gebrechlichkeitspflegschaften mehr. Es gilt das Betreuungsrecht. Das Betreuungsrecht will die notwendige Hilfe gewähren und gleichzeitig die Eigenverantwortlichkeit in größtmöglichem Umfang wahren. Die noch konsequentere Ausrichtung des Betreuungsrechts und der Betreuungspraxis auf das Selbstbestimmungsrecht der betreuten Person ist zentrales Anliegen des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 882), mit dem das Betreuungsrecht insgesamt neu geregelt wurde.

Der Verein wurde am 27.3.1995 gegründet Er wurde von der überörtlichen Betreuungsbehörde gemäß § 14 BtOG anerkannt. Der Verein hat einen ehrenamtlichen Vorstand, der zur Vereinsführung einen Geschäftsführer bestimmt, der als Querschnittsmitarbeiter und Vereinsbetreuer tätig ist. Dieser berät und führt die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Betreuer im Verein.

Unsere Anerkennungsktiterien

Das Ziel der rechtlichen Betreuung ist es, dem Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten. Individualität, unterschiedliche Lebensentwürfe und die Wünsche der Betreuten werden in unserer täglichen Arbeit berücksichtigt. Die Aufgaben unseres Vereins sind u.a. in § 15 BtOG erläutert. Im nachfolgenden Auszug steht ersichtlich, dass ein Verein zu gewährleisten hat, dass er:
  1. planmäßig über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen zu informieren,
  2. sich planmäßig um die ewinnung ehrenamtlicher Betreuer zu bemühen,
  3. vom Betreuungsgericht bestellte ehrenamtliche Betreuer in ihre Aufgaben einzuführen, sie fortzubilden und sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen,
  4. mit ehrenamtlichen Betreuern eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung im Sinne von Nummer 3 abzuschließen, sofern eine solche Vereinbarung nach § 22 Absatz 2 in Verbindung mit § 1816 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderlich ist oder von dem ehrenamtlichen Betreuer gewünscht wird, und
  5. Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen.

Netzwerk des Betreuungsvereins

In engem Zusammenwirken mit Sozialverbänden der Region organisieren wir auch soziale Betreuungen. Bewährt hat sich die Zusammenarbeit auf kurzem Wege mit dem "Verein für soziale Betreuung", dem "Regionalverband Vogtland der Schwerhörigen und Ertaubten e. V." und dem "Schwerhörigen Verein Reichenbach", die sich im gleichen Haus befinden. Weitere im Territorium befindliche Partner sind die Regionalgeschäftsstelle der Parität Sachsen, der VdK, die Lebenshilfe, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Volkssolidarität, der Blindenverband und weitere.

Es gibt eine Interessengruppe mit derzeit über 30 ehrenamtlichen Betreuern im Betreuungsverein Vogtland. Jeder, ob Familienbetreuer oder Fremdbetreuer, kann Mitglied in dieser Gruppe werden. Für die Aufnahme in dieser Gruppe setzen Sie sich bitte mit dem Betreuungsverein in Verbindung.

Betreuungsverein Vogtland e.V.

Der Vorstand

Silke Schwabe
Vorstandsvorsitzende
Anika Sörgel
Stellvertretende Vorsitzende
Frank Stelter
Schatzmeister
Ursula Jacob
Beisitzerin
Wolfgang Fiedler
Beisitzer

Der Verein hat einen ehrenamtlichen Vorstand, der zur Vereinsführung einen Geschäftsführer bestimmt, der als Querschnittsmitarbeiter und Vereinsbetreuer tätig ist. Dieser berät und führt die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Betreuer im Verein.

Auszug aus der Satzung

Betreuungsverein Vogtland e.V.

Betreuungsrecht

Worum geht es beim neuen Betreuungsrecht ab 1.1.2023?
Das neue Betreuungsrecht ab dem 1. Januar 2023 stärkt die Selbstbestimmung betreuter Menschen und stellt die Wünsche des Betroffenen in den Mittelpunkt des Betreuerhandelns. Die rechtliche Betreuung ist ein flexibles Rechtsinstrument zur Unterstützung von Erwachsenen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht oder nicht mehr regeln können. Sie ist strikt am individuellen Bedarf des kranken oder behinderten Menschen ausgerichtet, berücksichtigt seine verbliebenen Fähigkeiten und wahrt seine Selbstbestimmung. Rechtseingriffe werden auf das erforderliche Maß beschränkt.
Wann wird ein Betreuer bestellt?
Wie erfolgt die Auswahl des Betreuers?
Welche Aufgaben hat der Betreuer?
Für welche Aufgabenkreise kann ein Betreuer bestellt werden?

Betreuungsverein Vogtland e.V.

Mitarbeiter

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Qualifikationen unserer Mitarbeiter

Alle unsere Mitarbeiter haben eine Fachschul- bzw. Hochschulausbildung. Bevor Sie die Tätigkeit als Berufsbetreuer ausgeübt haben, sammelten unsere Mitarbeiter in ihrem beruflichen Werdegang regional und überregional weitreichende praktische Erfahrungen, die sie bei ihrer jetzigen Betreuungstätigkeit im rechtlichen und sozialen Bereich als nutzbare Kenntnisse bei der Betreuung einfließen lassen.

Entscheidend für die praktische Betreuertätigkeit sind die durch das jeweilige Betreuungsgericht mit Beschluss festgelegten Aufgabenkreise.

Ein Betreuer hat dabei zum Wohl des Betreuten zu handeln.

Kontaktdaten unserer Mitarbeiter